Mai 2020

von Sybille Baß

Seitdem im August 2017 die AwSV (Verordnung für wassergefährdende Stoffe) in Kraft gesetzt wurde, sieht der Autor dieser Zeilen wie verschiedene Paragraphen der genannten Verordnung bei Planungen und Bauleistungen einer Werkstatt als unwichtig und nicht beachtenswert beurteilt werden. Vielen fällt jede Art der Veränderung schwer und Mehrbelastung geht einher allein mit der Konfrontation und dem Bekannt werden der Neuen Wirklichkeit, welche jede neue Vorschrift mit sich bringt.

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